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CE-Kennzeichnung

 

 

Die CE-Kennzeichnung erklärt nach EU-Verordnung, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

CE steht im Allgemeinen für „Comunidad Europea“ bzw. für „Europäische Gemeinschaft“ (EG) im Deutschen.

Das CE-Zeichen ist kein Güte- oder Prüfsiegel, sondern ein Zeichen für Verwaltung, dass die freie Verkehrsfähigkeit innerhalb des Europäischen Binnenmarkts deklariert. Daher ist der Hersteller eines Produkts für die CE-Tauglichkeit verantwortlich. Wird ein Produkt beispielsweise aus Fernost in die EU importiert ohne dass es das CE-Zeichen besitzt, darf es dort nicht zum Einsatz kommen.

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