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CE-Kennzeichnung erklärt

Pflicht, Prozess, EU-Richtlinien und Bedeutung für den B2B-Einkauf

Das CE-Kennzeichen steht für Conformité Européenne (Französisch: „Europäische Konformität“) und ist kein Prüfzeichen, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, mit der ein Hersteller erklärt, dass sein Produkt alle anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt. Nur mit CE-Kennzeichnung darf ein Produkt im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. CE ist damit die Eintrittskarte in den europäischen Markt — aber kein Gütezeichen und kein Sicherheitsnachweis durch eine unabhängige Prüfstelle.

So sieht das CE-Zeichen richtig aus

Das CE-Zeichen ist in seiner grafischen Form durch Anhang II des Beschlusses 768/2008/EG exakt festgelegt. Mindesthöhe: 5 mm. Entscheidend ist der Abstand zwischen „C“ und „E“: er muss ca. 1/6 der Zeichenhöhe betragen — ein Kriterium, das viele informelle oder gefälschte Varianten nicht erfüllen. Produkte mit falschem CE-Zeichen dürfen nicht im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.

✓ EU-CE (Original)

C und E auf gleichem Kreis,
korrekter Abstand ✓

⚠ China Export (Fälschung)

C und E zu eng zusammen,
Abstand untypisch klein ⚠

Welche Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung?

CE ist vorgeschrieben für alle Produkte, die unter mindestens eine der harmonisierten EU-Richtlinien fallen. Die wichtigsten Richtlinien für Elektro- und Elektronikprodukte:

Richtlinie Abk. Anwendungsbereich
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU LVD Elektrische Betriebsmittel 50–1.000 V AC / 75–1.500 V DC
EMV-Richtlinie 2014/30/EU EMCD Elektromagnetische Verträglichkeit — Störaussendung und Störfestigkeit
Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU RED Alle Produkte mit Funkfunktion (WLAN, Bluetooth, Mobilfunk, ZigBee …)
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (ab 2027: VO 2023/1230) MRL Maschinen, Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU RoHS Beschränkung gefährlicher Stoffe in EEE
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU PED Druckgeräte und Baugruppen ab bestimmten Druckstufen

Ein Produkt kann unter mehrere Richtlinien gleichzeitig fallen — z. B. ein industrielles WLAN-Gerät unter LVD, EMCD und RED. In diesem Fall müssen alle anwendbaren Richtlinien in der Konformitätserklärung aufgeführt werden.

Selbstbewertung oder Notified Body?

Je nach Produktkategorie und Risikoklasse gibt es zwei Wege zur CE-Kennzeichnung:

Selbstbewertung (Interne Fertigungskontrolle)

Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung selbst durch, erstellt die technische Dokumentation und unterzeichnet die Konformitätserklärung (DoC). Keine externe Prüfstelle erforderlich.

Typisch für: Standardprodukte mit niedrigem Risiko unter LVD, EMCD, RED (Modul A)

 

Notified Body (Benannte Stelle)

Eine staatlich benannte, unabhängige Prüfstelle (Notified Body) führt die Baumusterprüfung durch und stellt ein EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Pflicht bei erhöhtem Risiko.

Typisch für: Medizinprodukte, Aufzüge, bestimmte Druckgeräte, PSA Kategorie III

Der CE-Prozess in vier Schritten

1 Anwendbare Richtlinien ermitteln
Welche EU-Richtlinien gelten für das Produkt? Alle einschlägigen Richtlinien müssen identifiziert werden (LVD, EMCD, RED, RoHS …).
2 Harmonisierte Normen anwenden und technische Dokumentation erstellen
Harmonisierte Normen (EN-Normen) konkretisieren die Richtlinien. Bei Einhaltung dieser Normen gilt die Konformität als nachgewiesen (Konformitätsvermutung). Die technische Dokumentation umfasst Produktbeschreibung, Risikobeurteilung, Prüfberichte und Zeichnungen.
3 EU-Konformitätserklärung (DoC) unterzeichnen
Der Hersteller (oder sein EU-Bevollmächtigter) unterzeichnet die Konformitätserklärung. Diese muss Hersteller, Produktbezeichnung, angewandte Richtlinien und Normen sowie Unterzeichner mit Datum enthalten. Die DoC muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
4 CE-Kennzeichen anbringen
Das CE-Zeichen wird auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten angebracht. Die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Proportionen des Zeichens müssen gewahrt bleiben (EN ISO 7000-3011).

UKCA — CE-Äquivalent für Großbritannien

Seit dem Brexit ist das CE-Zeichen für den britischen Markt (England, Schottland, Wales) nicht mehr gültig. Das UKCA-Zeichen (UK Conformity Assessed) tritt an seine Stelle. Die technischen Anforderungen sind weitgehend identisch, jedoch muss eine separate UK Declaration of Conformity erstellt und — wo eine Drittprüfung vorgeschrieben ist — eine in GB ansässige Approved Body einbezogen werden.

Für Nordirland gilt eine Sonderregelung (Windsor-Framework): CE bleibt dort für die meisten Produkte gültig.

ESPR 2024 — Neue EU-Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, EU 2024/1781) ist im Juli 2024 in Kraft getreten und erweitert die bisherige Ökodesign-Richtlinie erheblich. Sie ermöglicht produktspezifische Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und CO₂-Fußabdruck. Zentral ist der geplante Digitale Produktpass (Digital Product Passport), der Lieferketten-Informationen maschinenlesbar verfügbar machen soll.

Für B2B-Einkäufer bedeutet das: In den kommenden Jahren werden für immer mehr Produktkategorien erweiterte Nachhaltigkeitsnachweise zur Pflicht. Lieferanten sollten frühzeitig auf ESPR-Konformität geprüft werden.

B2B-Checkliste: CE-Konformität beim Einkauf prüfen

✓  CE-Kennzeichen am Produkt oder auf der Verpackung vorhanden?
✓  EU-Konformitätserklärung (DoC) beim Lieferanten anfordern und archivieren
✓  Alle anwendbaren Richtlinien in der DoC aufgeführt (LVD, EMCD, RED, RoHS …)?
✓  Bei Export nach GB: UKCA-Kennzeichen und UK Declaration of Conformity vorhanden?
✓  RoHS-Konformitätserklärung separat anfordern (bei EEE-Produkten)
✓  WEEE-Registrierung des Herstellers/Importeurs prüfen (EAR-Nummer)
✓  Bei Drittlandimporten: Ist ein EU-Bevollmächtigter (Authorised Representative) benannt?

Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung

Wofür steht CE? Bedeutet es „China Export“?

CE steht für Conformité Européenne (Europäische Konformität) und ist ein europäisches Rechtskonzept. Das immer wieder kursierende „China Export“ ist ein hartnäckiger Mythos ohne rechtliche Grundlage — es gibt kein offizielles chinesisches Kennzeichen dieser Bezeichnung.

Muss ich als Händler eine eigene Konformitätserklärung erstellen?

Händler (die ein Produkt unverändert weiterverkaufen) müssen keine eigene DoC erstellen, sind aber verpflichtet, die DoC des Herstellers aufzubewahren und auf Anfrage vorzulegen. Importeure aus Drittländern hingegen übernehmen weitgehende Herstellerpflichten und müssen prüfen, ob alle CE-Anforderungen erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen CE und GS?

CE ist eine gesetzlich vorgeschriebene Selbsterklärung des Herstellers und kein Gütezeichen. Das GS-Zeichen dagegen wird von einer unabhängigen, staatlich zugelassenen Prüfstelle vergeben und belegt eine tatsächliche Baumusterprüfung. GS ist freiwillig, hat aber höhere Aussagekraft zur Produktsicherheit.

Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?

Die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung müssen in der Regel 10 Jahre nach Inverkehrbringen des letzten Exemplars aufbewahrt werden. Dies gilt für Hersteller und EU-Bevollmächtigte.

Ist ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung illegal?

Für Produkte, die unter eine CE-pflichtige Richtlinie fallen, ist das Inverkehrbringen ohne CE in der EU illegal und kann zu Marktrücknahmen, Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung führen. Produkte außerhalb des CE-Geltungsbereichs (z. B. reine Eigenfertigungen für internen Gebrauch) benötigen kein CE.

Fragen zu CE-Konformität und Beschaffung?

Unser B2B-Vertrieb berät Sie zu Konformitätsdokumenten, Lieferanten-Qualifikation und normgerechter Beschaffung.

Telefon: +49 (0)7666 / 88499-0  ·  E-Mail: vertrieb@industry-electronics.de

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