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Datenschutz – Was steckt dahinter?

Ob in den sozialen Medien, in Onlineshops oder beim eigenen Arbeitgeber. Überall wird man mit dem Begriff Datenschutz konfrontiert. Doch was bedeutet Datenschutz eigentlich, wozu gibt es die Datenschutzgesetze und wer ist davon betroffen? Wir klären auf!

Grundsätzlich wird der Datenschutz aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), 16 Landesdatenschutzgesetzen und 18 weiteren Gesetzen (z.B. Telekommunikationsgesetz) gebildet.


Alle Gesetze in Kombination bilden das folgende Ziel:
„…den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“

Was genau das bedeutet und was „personenbezogene Daten“ sind bleibt in dem Auszug aus dem BDSG allerdings undefiniert. Im Folgenden wird näher darauf eingegangen.

Ein einfaches Beispiel bezüglich des Datenschutzes:
In den Abteilungen von verschiedenen Unternehmen hängen Kalender, der die Geburtstage der Mitarbeiter auflistet.

  1. Jeder Mitarbeiter trägt seinen Geburtstag selbst ein. Durch den Eintrag stimmt der Mitarbeiter automatisch zu, dass er seine persönlichen Daten – hier sein Geburtstag in Verbindung mit seinem Namen – innerhalb des Unternehmens veröffentlicht werden. Die Datenschutzbedingungen wurden hierbei eingehalten.
  2. Ein einzelner Mitarbeiter trägt die Geburtstage aller Mitarbeiter ein. In diesem Fall müsste dazu von jedem Mitarbeiter eine Einverständniserklärung unterschrieben worden sein. Sollte dies nicht der Fall sein wurde damit die Datenschutzvorgaben verletzt und es kann in einem Streitfall zu einem Bußgeld kommen.

 

Beide Varianten liefern im Endeffekt dasselbe Ergebnis, das zweite Beispiel liegt aber nicht im legalen Rahmen. Für jedes Unternehmen, egal welche Größe, gilt das Datenschutzgesetz. Ab 9 Mitarbeitern muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten einstellen.

 

Wer kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzgesetze?
So gut wie jedes private Unternehmen (außer Telekommunikation und Post) steht unter der Datenschutzaufsichtsbehörde, die auf die verschiedenen Bundesländer aufgeteilt ist und ihre Unterbehörden hat. Diese Behörden sind verpflichtet, Meldungen nachzugehen, diese zu beurteilen und nach der Beurteilung den Fall entsprechend zu ahnden. Auch werden seit der massiven Verschärfung der Datenschutzanforderungen 2009 aktive Kontrollen durchgeführt. Dadurch soll die Einhaltung der Transparenz von Bezug, Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten gefördert werden. Die Kontrollen werden unangekündigt und stichprobenartig durchgeführt. Dabei wird kontrolliert, wer der Datenschutzbeauftragte ist und in welchem Verhältnis er eingestellt ist.

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